| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Ziffer 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Eutin vom 26.11.2003 AZ: 3 IN 137/03)
Von Amts wegen eingetragen. |
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