Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Hoch- und Tiefbaugewerken mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten sowie die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften mit demselben Unternehmensgegenstand.