Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Durchführung von Tief-, Erd- und Straßenbauarbeiten sowie die Erstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb nebst Vornahme und Ausführung aller mit den vorgenannten Zwecken zusammenhängenden Geschäften oder Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Geschäftszweckes als dienlich erscheinen oder die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Die Firma darf im In-und Ausland unter der gleichen Firma Zweigniederlassungen errichten sowie sich auch an anderen Firmen in jeder zulässigen Form beteiligen; sie kann insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft eintreten. Sie kann ferner branchenähnliche Unternehmen, Urheberrechte, Patente und Lizenzen erwerben und veräußern sowie diese auch vergeben.