Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Betrieb eines Fliesenfachgeschäfts und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, die Ausführung von Fliesen-, Marmor-, Platten- und Betonarbeiten, der Vertrieb und Handel von Fliesen-, Boden- und Wandplatten, Kaminen, Öfen, Treppen und Baustoffen sowie alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte.