Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit fabrikneuen und gebrauchten Landmaschinen und Lastkraftwagen aller Art, die Wartung und Reparatur dieser Fahrzeuge sowie die Herstellung von Fahrzeugen und Fahrzeugaufbauten. Die Vermietung von Kommunalfahrzeugen und -geräten sowie Baugeräten und Fahrzeuge aller Art. Ferner der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Vermietung, Verpachtung und Anmietung und Anpachtung von Grundstücken sowie die Verwaltung von Grundvermögen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen und die Geschäftsführung in diesen Unternehmungen übernehmen.