Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von elektro- und medizintechnischen Geräten sowie der Handel mit solchen und die Vornahme und Ausführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen, soweit diese zur Erreichung des Geschäftszweckes als dienlich erscheinen, oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sie kann sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen.