Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, die Bewirtschaftung und die Verwaltung von Hotels, die Durchführung aller Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Fremdenverkehrsunternehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte durchführen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Zweckeinrichtung beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.