Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausführung von Glaserarbeiten jeder Art. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gesellschaftszweck in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen und zu dessen Verwirklichung entweder notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen eröffnen.