Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Führung von Herstellungs- und Handelsbetrieben, insbesondere von Druckereien und artverwandten Betrieben. Die Gesellschaft kann auch selbst Herstellung und Handel in diesen oder sonstigen Branchen übernehmen. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder die Geschäftsführung solcher Unternehmen übernehmen und alle einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmung zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.