Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind: -die Beteiligung an anderen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen; -die Geschäftsführung und Vertretung von anderen Unternehmen; -die Verwaltung von eigenem oder fremdem Vermögen sowie die Erbringung aller in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, soweit hierfür keine gesonderte öffentlichrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet erscheinen. Insbesondere kann die Gesellschaft im In- und Ausland andere Unternehmen oder Zweigniederlassungen errichten, erwerben oder veräußern und mit anderen Unternehmen Interessengemeinschafts- und Unternehmensverträge abschließen.