Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausführung von Tief-, Straßen- und Abbrucharbeiten, der Betrieb eines Transportunternehmens und der Handel mit Baustoffen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann andere Gesellschaften erwerben oder sich an solchen beteiligen.