Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermittlung von Grundstücksgeschäften aller Art, die Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum, von Mietwohn- und Mietgewerbegrundstücken sowie Mietwohn- und Mietgewerberäumen aller Art und die Entfaltung aller Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie ist zur Vornahme aller Handlungen, die der Ausweitung und dem Vorteil des Unternehmens dienen, berechtigt.