Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft erstellt und vertreibt branchenspezifische Hard- und Software für den touristischen Dienstleistungsektor. Die Gesellschaft berät Dritte in allen Fragen, die sich auf die Auswahl und die Anwendung touristischer Informationstechnologie beziehen. Die Gesellschaft koordiniert und überwacht den Einsatz technikunterstützter Service-Cards im touristischen Bereich. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen befugt, die diese Unternehmenszwecke zu fördern geeignet sind.