Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit und die Fertigung von Paletten und Gitterboxen jeder Art sowie die Ausführung von Reparaturen an derartigen Gegenständen, ferner der Güternah- und Güterfernverkehr, die Spedition und die Lagerei sowie alle Tätigkeiten, die zur Erreichung des Geschäftszweckes dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.