Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle Geschäfte, die der Gesellschaft dienlich sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erreichung dieses Zwecks gleichartige oder andere Unternehmungen zu erwerben oder sich daran zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten