Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei derartigen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Scheel GmbH & Co. Grundstücks KG, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von gewerblich genutzten Grundstücken sowie der Handel mit Einrichtungsgegenständen für Apotheken, Praxen und Büroräumen ist.