Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Dr. med. Arndt-Matthias Müller zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Dr. med. Jan Eßer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen, die Erbringung von Management-Dienstleistungen, die Geschäftsführung (Verwaltung) eines Gewerbebetriebes und der Eintritt in Kommanditgesellschaften als Komplementärin. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen; sie ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten.