Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung, die Vermittlung und der Vertrieb von Versicherungen, Kapitalanlagen, Finanzierungen und Immobilien sowie deren Verwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche aber auch artfremde Unternehmen neu zu errichten oder bestehende zu erwerben sowie Zweigniederlassungen gründen, oder sich an diesen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, stille Beteiligungen aufzunehmen.