Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Hotels und Gaststätten und alle damit zusammenhängenden Arbeiten. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Zweckeinrichtung übernehmen, sie beraten, beaufsichtigen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen in jeglicher Form - auch der Verwaltung - beteiligen. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten.