Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, der Verlag und der Vertrieb von Druckererzeugnissen jeder Art sowie die Anzeigenverwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige Unternehmen zu errichten, bestehende Unternehmen zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, stille Beteiligungen aufzunehmen.