Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Rechtsstellung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Steinhagen Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG in Ratekau, deren Gegenstand der Ein- und Verkauf von Weinen, das Betreiben von gastronomischen Betreiben und die Vermietung und Vermittlung von Appartements, sowie alle damit im Zusammenhang verbundene Geschäfte ist. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand beteiligen.