Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Gesellschaft soll in den Bereichen Abfallwirtschaft und Entsorgungsanlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und angrenzenden EU-Staaten tätig werden durch
- Abschluss und Abwicklung von Entsorgungsverträgen
- Dienstleistungen für Erfassung, Transport und Behandlung von Abfällen
- Vergabe von Bauauftragen für / und Betrieb von Anlagen zur Sanierung von Altlasten
- Vergaben von Bauaufträgen für / und Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Hausmüll und Sonderabfällen. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen, diese zu vertreten und zu übernehmen, auch die Geschäftsführung und persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.