Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ein Malereibetrieb. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Zweckrichtung übernehmen, sie beraten, beaufsichtigen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen in jeglicher Form - auch der Verwaltung - beteiligen. Die Gesellschaft kann ferner sämtliche Tätigkeiten ausüben, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten.