Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Schlosser- und Metallbauarbeiten aller Art, soweit gesetzlich zulässig. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, welche dem Geschäftszweck dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen und auch Komplementärin einer Kommanditgesellschaft werden. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.