Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb der gewerblichen Vermietung von Zimmern und Appartements sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben und gründen, sich an solchen beteiligen, die Vertretung solcher Unternehmen übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.