Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung Dritter im Bereich Marketing und bezüglich Immobilienprojekten im Allgemeinen sowie die Projektentwicklung von Grundstücken und das schlüsselfertige Bauen von Gewerbe- und Wohnimmobilien aller Art, der Verkauf von Immobilien sowie das Bauträgergeschäft und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.