Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere bestellt, vertreten jeweils zwei gemeinsam oder einer gemeinsam mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Verteter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Bebauung von unbebauten Grundstücken durch Dritte sowie die Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie kann auch Komplementärin einer Kommanditgesellschaft werden.