Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Durchführung von Arbeiten im Gas- und Wasserinstallationshandwerk und die Tätigung aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen jeder Art beteiligen und auch Zweigniederlassungen errichten.