Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handel mit Bedarfsartikeln, Geräten und Maschinen für Bau, Industrie und Gewerbe sowie deren Vermietung und Serviceleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse zu erwerben und zu vertreiben und herzustellen.