Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist hauptsächlich die Geschäftsführung und Beratung anderer Unternehmen; weiter der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtigen, einschl. Import, Export insbesondere von Telekommunikations-Systemen sowie die Leistung von damit verbundenen Dienstleistungen, wie Wartung, Montage, etc.. Außerdem der Erwerb, die Entwicklung und Produktion von elektronischen Anlagen; der Erwerb und Vertrieb von Patenten, Know-How, Lizenzen im eigenen Namen.