Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen solche Waren, deren Handel einer Genehmigungspflicht unterliegt. Gegenstand des Unternehmens sind auch beratende Dienstleistungen aller Art, ausgenommen solche Dienstleistungen, deren Vornahme oder Ausübung einer Genehmigungspflicht unterliegt.