Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) Der Vertrieb aller Werkzeuge, Geräte und Anlagen, nebst Zubehör und Ersatzteile, die für die Applikation des Korrosionsschutzes erforderlich sind, sowie der Im- und Export obiger Artikel,
(b) die Vertretung von Herstellern der unter (a) aufgezählten Artikel,
(c) der Vertrieb aller Korrosionsschutzmittel und Produkte für den Korrosionsschutz,
(d) die Vertretung von Herstellern der unter (c) aufgezählten Artikel,
(e) der Vertrieb und die Vertretung anderer technischer Erzeugnisse, die in Verbindung mit dem Abschluß aller dem Gesellschaftszweck förderlichen Geschäfte stehen.