Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Ausführung von Schmiede-, Schlosserei-, Stahlbau-, Kunststoff- und Glasarbeiten, die Herstellung und Montage sowie der Vertrieb von darunter fallenden Gegenständen, alle damit zusammenhängenden Geschäften und der Handel mit Gegenständen aller Art.