Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Planung, Erbringung von Ingenieurleistungen für Industrieprojekte, deren Zusammenstellung, Vertrieb und Errichtung im In- und Ausland sowie die damit zusammenhängende und dem Gesellschaftszweck dienliche Produktion von Industrieausrüstungen. Im- und Export und Handel von Waren aller Art, insbesondere von technischen Produkten einschließlich Kompensationsgeschäften sowie die Übernahme von Vertretungen in- und ausländischer Firmen und Ausübungen von Geschäften auf fremde Rechnung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen sowie deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen.