Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel, Vertrieb sowie der Im- und Export mit Waren aller Art, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Geschäften, insbesondere mit Textilmeterwaren und Textilfertigwaren. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen Unternehmungen beteiligen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art.