Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der L.F.C. Nocke & Co. KG, die die Herstellung, Verarbeitung und den Vertrieb von Papier, Folien, Kunststoffen und ähnlichen Erzeugnissen, sowie den Handel mit diesen Artikeln zum Gegenstand hat.