Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von häuslicher Krankenpflege, Betreuungs-, Eingliederungs- und Haushaltshilfen, Versorgung durch Essen auf Rädern, Beratung und Installation von Notrufanlagen, Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, Vermietung von Schulungsräumen, Schulungen für pflegende Angehörige, Organisation von Maßnahmen zur Gesundheitsprävention und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.