Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an der am 13.11.1997 errichteten W.G.B. Antiquitäten und Sammlungsservice GmbH & Co. KG -kurz "KG" genannt- als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Übernahme der Geschäftsführung in der KG. Gegenstand der KG ist der Handel mit Kunstgegenständen und mit historischen Objekten sowie die Beratung von Sammlern und Museen.