Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
In Bezug auf Geschäfte mit den nachstehenden Gesellschaften ist der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit: a) REMONDIS Mecklenburg GmbH (Amtsgericht Schwerin, HRB 12288) und b) Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Schwerin, HRB 948)
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der AWT Abfall-Wirtschaftszentrum Trittau GmbH & Co. KG mit Sitz in Trittau, die dort Entsorgungsgeschäfte betreibt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen sowie andere Unternehmen mit dem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck gründen bzw. sich an ihnen beteiligen.