Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Übernahme der Komplementärstellung in einer oder mehreren Kommanditgesellschaften, insbesondere in der Flexi-Bogdahn International GmbH & Co. KG. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Beteiligung an Handels- und anderen Gesellschaften. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, soweit hierzu keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.