Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Initiierung und Beratung von ökologisch und sozial sinnvollen Projekten, des Baus und der Sanierung von Häusern und ihrer gewerblichen Nutzung bzw. die Schaffung von Wohnraum. Darüber hinaus berät die Gesellschaft soziale und gemeinnützige Initiativen. Die Gesellschaft kann als Bauherr oder als Bauträger auftreten und in dieser Eigenschaft Grundstücke und Gebäude kaufen und verkaufen bzw. pachten und verpachten sowie deren Verkauf, Vermietung und Verpachtung vermitteln. Sie kann die Verwaltung von Immobilien übernehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.