Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Elektroinstallationen, Netzwerktechnik, Beleuchtung sowie die Durchführung von Kundendienst und Reparaturen. Ferner die Planung und Durchführung im privaten, gewerblichen sowie industriellen Bereich. Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller Geschäfte berechtigt, die mit diesem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.