Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel, Vertrieb und Vermittlung von Waren und Dienstleistungen aller Art, insbesondere Fleisch, Fleischwaren und Fleischerzeugnissen. Das Unternehmen kann gleichartige oder ähnliche Gesellschaften erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.