Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Projektmanagement für eigene und fremde Objekte. Hierzu gehört unter anderem der Erwerb, die Entwicklung, insbesondere die Planung und Bebauung, die Veräußerung, die Verwaltung und die Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Erfüllung aller sonstigen, in vorstehendem Zusammenhang notwendigen Dienstleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.