Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Bei mehreren Geschäftsführern können diese von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Unterhaltung eines Baustudios sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung von Gebäuden in eigener und fremder Rechnung, die Entwicklung von Grundstücksprojekten, Projektsteuerung sowie die Baubetreuung und die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.