Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Großhandel mit Fotoartikeln sowie die Übernahme von Handelsvertretungen zum Vertrieb von Fotoartikeln. Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben, pachten, sich an diesen beteiligen, diese vertreten, soweit solche Unternehmen der Erfüllung des Geschäftszweckes dienlich sein können. Sie kann Patente und Lizenzen erwerben und veräußern sowie alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.