Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Kautschuk-Michungen und -Batches sowie der Handel damit und mit Produkten und Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtiger Güter. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.