Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Bauunternehmens einschließlich des Handels mit Baumaterialien sowie Waren aller Art einschließlich deren Be- und Verarbeitung. Ausgenommen sind solche Produkte, zu deren Handel es einer besonderen Erlaubnis bedarf. Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller Nebengeschäfte berechtigt, die zur Verfolgung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich sein können. Die Gesellschaft ist berechtigt, alles zu tun, was der Erreichung des Hauptzweckes dient. Sie kann auch gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.