Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung von sowie die Beteiligung an Unternehmen, die sich als Holding an in- und ausländischen Unternehmen verschiedener Rechtsformen beteiligen und Holdingfunktionen übernehmen oder die als Besitzgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen an Tochtergesellschaften verpachten.