Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung und der Verkauf von Baumaschinen und Baugeräten einschließlich Kundendienst und Montage. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtshandlungen berechtigt, die zur Erreichung dieses Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland gleichartige Zweigniederlassungen errichten.